Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3251
BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90 (https://dejure.org/1990,3251)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1990 - 5 StR 174/90 (https://dejure.org/1990,3251)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 (https://dejure.org/1990,3251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Jugendstrafe aufgrund der in der Tat hervorgetretenen schädlichen Neigungen - Persönlichkeitsmangel als Voraussetzung der Jugendstrafe - Aussetzung zur Bewährung einer über einem Jahr liegende Freiheitsstrafe bedarf einer Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2; StGB § 56 Abs. 2
    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen für die Anwendung von § 56 Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei der ersten Straftat -

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
    Die Aufhebung muß sich auch auf den Mitangeklagten K. erstrecken (vgl. BGH GA 1986, 370; BGH, Beschl. v. 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 -).
  • BGH, 02.09.1985 - 3 StR 321/85

    Annahme schädlicher Neigungen des Angeklagten - Formelhafte Begründung der

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
    Dies ist hier nach Sachlage unzureichend, weil auch nach dem Urteilszusammenhang nicht erkennbar wird, daß bei dem Angeklagten die in § 17 Abs. 2 JGG vorausgesetzten Persönlichkeitsmängel vorliegen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 1-3, BGH, Beschluß v. 2. September 1985 - 3 StR 321/85 -).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
    Der andere läßt nicht zweifelsfrei erkennen, ob die Strafkammer die gebotene Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1) tatsächlich auch vorgenommen hat.
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87

    Nichtanzeige eines Verbrechens - Anzeigepflicht eines Mittäters - Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
    Dies ist hier nach Sachlage unzureichend, weil auch nach dem Urteilszusammenhang nicht erkennbar wird, daß bei dem Angeklagten die in § 17 Abs. 2 JGG vorausgesetzten Persönlichkeitsmängel vorliegen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 1-3, BGH, Beschluß v. 2. September 1985 - 3 StR 321/85 -).
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 96/89

    Erfordernis der umfassenden Begründung für die Anordnung eines Vorwegvollzugs der

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
    Anders als in dem Fall, der dem BGH-Beschluß vom 14. Juni 1989 - 3 StR 96/89 - zugrunde lag, läßt sich hier feststellen, daß die Gesetzesverletzung auch den Mitangeklagten betrifft (UA S. 16, 2. Absatz).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Bei der erforderlichen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände, die Rückschlüsse auf das künftige Verhalten erlauben, kam hier insbesondere dem Umstand gewichtige Bedeutung zu, daß für den Angeklagten, der zuvor noch keinem Freiheitsentzug ausgesetzt war, die wegen des anhängigen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) darstellte, mit einem der Strafhaft gleichkommenden nachhaltigen Warneffekt verbunden war, der bei der Prognose in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 29.05.1990 - 5 StR 174/90; BGH, StV 1995, 414, 415; BGH, StV 1996, 207), weil von einem "Erstverbüßer" allgemein erwartet werden kann, daß das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, StV 1999, 605).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95

    Prognose - Untersuchungshaft - Berücksichtigung

    Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung ist schließlich der Umstand einzubeziehen, daß der zuvor keinem Freiheitsentzug ausgesetzte Angeklagte sich wegen des anhängigen Verfahrens mehr als drei Monate in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. BGH, StV 1990, 453).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei

    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der

    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93

    Anforderungen an eine günstige Sozialprognose

    Der Umstand, daß der Angeklagte sich längere Zeit in Untersuchungshaft befand, ist auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB von wesentlicher Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 11; BGH, Beschl. v. 4. Mai 1989 - 2 StR 110/89; v. 15. April 1992 - 5 StR 131/92; v. 9. März 1993 - 4 StR 68/93; v. 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90; Urt. v. 21. März 1990 - 2 StR 469/89; v. 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91 = StV 1992, 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht